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OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
AbwAG § 2 Abs. 2 AbwAG § 8 AbwAG § 9 Abs. 2 SächsAbwAG § 7 SächsWG a. F. § 63 Abs. 1 SächsWG a. F. § 63 Abs. 3
Kleineinleiterabgabe; keine Privilegierung für ungeklärtem häuslichen Abwasser vermischten Gülle
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.02.2014 - 1 K 1015/12
- OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.11.1990 - 8 C 71.88
Wasserrecht: Voraussetzungen für den Anfall der Abwasserabgabe
Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14
6 Soweit die Klägerin die Privilegierung des Einleitens von Abwasser im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung in § 2 Abs. 2 letzter Halbsatz AbwAG bzw. des rechtmäßigen Aufbringens von Schmutzwasser auf landwirtschaftlich genutzten Böden in § 1 Abs. 4 KES für sich in Anspruch nehmen und zur Begründung der in § 2 Abs. 2 letzter Halbsatz AbwAG vorausgesetzten Ordnungsmäßigkeit (vgl. BVerwG v. 7. November 1990 - 8 C 71.88 -, juris Rn. 18) bzw. der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens die aktuell geltenden düngerechtlichen Vorschriften heranziehen will, geht dieser Ansatz ebenso fehl wie die entsprechende Argumentation des Verwaltungsgerichts. - OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Vermögen; nahe Angehörige
Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14
10 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06
Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe
Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14
Diese Frage ist vielmehr im Hinblick auf die Gefährdung der menschlichen 7 Gesundheit durch im Abwasser nach der Lebenserfahrung nicht selten enthaltene Krankheitskeime grundsätzlich zu verneinen (…vgl. grundlegend BVerwG a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 -, juris Rn. 12).